Herr Oberbürgermeister,
meine Damen und Herren.
Ich habe mehrmals… auch in diesem Saal.. meine Bewunderung für
die deutsche Erinnerungskultur ausgedrückt. Ja, gerade dieser
konstruktive Umgang mit und die Bearbeitung von der historischen
Realität war für mich ein wichtiger Grund die deutsche
Staatsbürgerschaft anzunehmen.
Ich bin ganz viel in der Welt unterwegs. Die deutsche Bearbeitung
von einer grausamen Diktatur ist keine Selbstverständlichkeit. Ich
habe in Peking gesehen wie man noch den Diktator Mao verehrt, ja
nahezu anbetet.
Ich habe im Kreml in Moskau die lange Schlange von Menschen vor
dem Mausoleum vom Diktator Lenin gesehen und rund um in
Russland habe ich erfahren, wie man noch an vielen Stellen den
Diktator Stalin ehrt. Ich habe in Phnom Penh erlebt wie schmerzhaft
es für Kambodscha ist, diese grausame Terrorzeit zu verarbeiten. Wir
folgen zur Zeit, wie Spanien versucht, den Diktator Franco von seinen
Ehrengrab zu entfernen.
Ganz anders ist es glücklicherweise hier in Deutschland. Nach ein
paar Jahrzehnten mit Schweigen und einer Zeit mit Diskussionen über
den Begriff „ Kollektive Schuld“ hat Deutschland seinen eigenen Weg
gefunden. Der Naziterror wird als Warnung für eine zukünftige
Stabilisierung unserer relativ jungen Demokratie benutzt.
Wir haben gerade den Volkstrauertag als Warnung gegen Krieg
zelebriert und den Jüdischen Friedhof besucht. Wir sind sehr viele,
die unsere Kriegsgräber unterstützen. Gerade mit dieser Absicht.
Wir haben jedes Jahr hier in diesem Saal beeindruckende Vorträge zu
Ehren von Reinhold Frank. Und so können wir glücklicherweise viele
gute Beispiele für die deutsche Erinnerungskultur nennen.
Die letzten Jahre hat eine neue Bewegung angefangen.
Straßennamen werden geändert, Denkmäler entfernt oder geändert,
weil unsere Generation gerade diese Personen oder diese Ereignisse
heute anders betrachtet als unsere Vorgänger. Diese Bewegung ist
nicht ohne historischen, intellektuellen und ethischen Probleme zu
sehen. Unsere Geschichte ist auch die Realität, dass unsere
politischen Vorgänger eine andere Auffassung gehabt haben als
unsere heutigen.
„Am 26. März 1915 stimmte der Bürgerausschuss auf Antrag des
Stadtrats der Verleihung des Ehrenbürgerrechts an von
Hindenburg“ zu.
Diese Entscheidung ist auch eine historische Wirklichkeit, die wir
nicht entfernen, vertuschen oder camouflieren können oder sollen.
Von Hindenburg war Ehrenbürger. Er ist tot und „Mit dem Tod der
geehrten Person erlischt die Ehrenbürgerschaft ohnehin, da es sich
um ein höchstpersönliches Recht handelt. Der Akt der Verleihung
erledigt sich „ auf andere Weise“, einer Aufhebung bedarf es nicht.
Deshalb ist dieser Antrag nur von symbolischem Charakter. „ Eine
Entziehung der Ehrenbürgerschaft nach dem Tod ist somit rein
rechtlich bedeutungslos“.
Damit ist das Thema für uns erledigt. Wir sehen keine Bedarf für eine
Abstimmung und wollen uns deshalb enthalten.
TH.

HIndenburg