Änderungsantrag

In Bezug auf die Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Parkgebühren (Abschaffung der Brötchentaste) verschiebt die Stadtverwaltung die Änderung der Satzung aufgrund der aktuellen Lage für mindestens 2 Jahre.

 

Sachverhalt / Begründung:

Hinsichtlich der wachsenden Verbreitung des sog. Coronavirus und der daraus resultierenden Folgen und Gefahren für die Bürgerinnen und Bürger erleidet auch das gesamte wirtschaftliche Leben momentan starke Verluste. So kämpft ebenfalls der Einzelhandel um seine existentielle Grundlage, hat große Zukunftsbedenken und bemüht sich Arbeitsplätze zu erhalten, um seiner personellen Verantwortung nachkommen zu können. Insbesondere jetzt stellt daher die vom Gemeinderat am 21. Januar 2020 beschlossene Abschaffung der sog. Brötchentaste eine echte Bedrohung für die einzelnen Geschäfte in den B-Zentren Durlach und Mühlburg dar. Aufgrund der Vermeidung von Ansammlungen vieler Menschen ziehen im Moment zahlreiche Karlsruher Bürgerinnen und Bürger auch das Auto als Transportmittel dem ÖPNV vor, um wesentliche Gänge wie Arzt- und Apothekenbesuche sowie sonstige alltagsnotwendige Einkäufe durchführen zu können. Eine Erhaltung der Brötchentaste würde daher ein wichtiges Zeichen an den Einzelhandel senden, diesen gerade in der jetzigen Krise nicht im Stich zu lassen, sondern als Stadt Karlsruhe hinter ihm zu stehen und diesen gezielt zu unterstützen.

 

Unterzeichnet von:
Tom Hoyem, Annette Böringer, Thomas H. Hock, Karl-Heinz Jooß
Jürgen Wenzel, Petra Lorenz, Friedemann Kalmbach

 

Verschiebung der Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Parkgebühren (Abschaffung der Brötchentaste)