Die Geltungsdauer der Corona-Verordnung wurde von der Landesregierung Baden-Württemberg verlängert. So gilt auch noch bis zum 31. Oktober 2020 das Verbot von Großveranstaltungen mit über 500 Menschen. Wenn diese Regelung darüber hinaus besteht, betrifft dies in hohem Maße auch den traditionellen Karlsruher Christkindlesmarkt und seine Karlsruher Schausteller, da ein nicht unerheblicher Teil ihres Einkommens von den Besucherzahlen auf dem Weihnachtsmarkt in der umsatzstärkeren Adventszeit abhängt. Der jetzige Lageplan des Weihnachtsmarktes mit Konzentration der Stände auf Markt- und Friedrichsplatz müsste daher laut FDP-Fraktion überdacht werden und das große Areal des Schlossplatzes mit in die Überlegungen und Verhandlungen einbezogen werden, um sowohl Schaustellern als auch Besuchern Rechnung tragen zu können. „Außergewöhnliche Situationen erfordern alternative Lösungen. Es sollte daher ernsthaft in Erwägung gezogen werden, den Weihnachtsmarkt über die Stadt zu ziehen, damit Abstands- und Hygieneregeln besser eingehalten und der gesundheitliche Schutz der Menschen gewährleistet werden kann. Die Stadt Karlsruhe und das Land Baden-Württemberg sollten jetzt zusammenkommen, um einen Plan für die Nutzung der Flächen u.a. vor dem Schloss herauszuarbeiten, damit dem Christkindlesmarkt dieses Jahr eine reale Chance gegeben werden kann“, so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Thomas H. Hock. Außerdem seien die Schausteller auf möglichst zahlreiche Besucher angewiesen. Diese „kämpfen in diesem sowieso schon verlustreichen Jahr um ihr berufliches Weiterleben und sind von einer zufriedenstellenden Weihnachtssaison abhängig“, ergänzen die Liberalen abschließend.

 

Tom Høyem (Fraktionsvorsitzender)
Thomas H. Hock (stv. Fraktionsvorsitzender)
Karl-Heinz Jooß (Fraktionsmitglied)

Eine Chance für den Karlsruher Christkindlesmarkt