Interfraktioneller Antrag

1. Die Stadtverwaltung legt ein Konzept vor, wie die Verwendung von Heizpilzen bis einschließlich 31. März 2021 in der Außengastronomie in Karlsruhe ermöglicht werden kann.

2. Es wird die die Verlängerung der Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungsgebührensatzung) bis einschließlich 31. März 2021 beantragt.

Sachverhalt / Begründung:

Insbesondere die Gastronomie ist durch die derzeitige Corona-Krise stark von Umsatzverlusten und Existenzängsten betroffen. Da viele Gäste immer noch Hemmungen und Bedenken haben, sich längere Zeit in geschlossenen Räumen mit anderen Menschen aufzuhalten, sollte es den Bürgerinnen und Bürgern auch in den anstehenden kälteren Herbst- und Wintermonaten möglich sein, die Außenbewirtung zu nutzen. Trotz des Verbots in Karlsruhe könnte in diesem speziellen Jahr durch eine temporäre Erlaubnis der Aufstellung von Heizstrahlern eine ökologisch verantwortbare Ausnahmesituation geschaffen werden, die der Karlsruher Gastronomie und ihren Gästen in der Wintersaison zu einer annähernden Normalität verhilft. Mit der zeitlich begrenzten Verwendung von Heizpilzen und der Verlängerung der Satzung der Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen könnten die Karlsruher Wirtinnen und Wirte so einfach, kostengünstig und unbürokratisch unterstützt werden.

Unterzeichnet von:

Tom Høyem und Thomas H. Hock
Detlef Hofmann, Dr. Rahsan Dogan und Bettina Meier-Augenstein
Parsa Marvi, Yvette Melchien und Michael Zeh
Jürgen Wenzel

Temporäre Verwendung von Heizpilzen in der Karlsruher Außengastronomie und Verlängerung der Sondernutzungsgebührensatzung