1. Wie werden die von der Stadtverwaltung selbst aufgestellten Empfehlungen und Anforderungen im „Merkblatt der Stadt Karlsruhe für Sharing-Anbieter von Elektrokleinstfahrzeugen im Free-Floating Betrieb“ genau umgesetzt, überprüft und ggf. sanktioniert?

2. Welche Vorgaben wurden von den Sharing-Anbietern generell bereits umgesetzt?

3. In welcher Form und in welchen zeitlichen Abständen findet seit der Zulassung der E-Scooter in Karlsruhe eine Rückmeldung der Sharing-Anbieter hinsichtlich der Einhaltung der Verkehrsregeln an die Stadt-verwaltung statt?

4. Welche Daten und Statistiken wurden bisher von den Anbieterfirmen monatlich erhoben und an die Stadtverwaltung weitergegeben? Welches Zwischenfazit kann bereits festgehalten werden?

5. Welche Pläne und Vorhaben gibt es in Bezug auf die Verbesserung der Verkehrssicherheit bzw. wie sollen Defizite – z.B. im Hinblick auf das willkürliche Abstellen der E-Scooter auf Gehwegen etc. – im Stadtgebiet besser, zielgerichteter und konsequenter angegangen werden?

Sachverhalt / Begründung:

E-Scooter stellen hinsichtlich der unabhängigen, unkomplizierten und relativ zügigen Fortbewegung eine gute Möglichkeit der individuellen Mobilität dar. Wie für andere Beförderungsmittel gelten auch für die Elektro-Tretroller klare Regeln, damit andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer in ihrer Mobilität nicht eingeschränkt werden. So dürfen E-Scooter z.B. auch nicht willkürlich auf Gehwegen o.Ä. abgestellt werden, sodass diese insbesondere für ältere Menschen und Bürgerinnen und Bürgern mit körperlichen Beeinträchtigungen nicht zum Hindernis oder gar zur Gefahrenquelle werden. In Karlsruhe kann diesbezüglich jedoch häufig ein sehr auffälliges Muster von zahlreichen Betroffenen beobachtet werden.
Das „Merkblatt der Stadt Karlsruhe für Sharing-Anbieter von Elektro-Tretrollern und sonstigen Elektrokleinstfahrzeugen im Free-Floating Betrieb“ setzt hierfür klare Vorgaben fest. Es werden darin alle wichtigen Empfehlungen und Anforderungen an die Sharing-Anbieter formuliert, damit die E-Scooter keine Gefahr für andere Menschen sind, sondern als gleichberechtigte alternative Fortbewegungsmittel in Karlsruhe gelten können. Deshalb müssen im Hinblick auf die praktische Umsetzung des Merkblatts nochmals offene Fragen geklärt werden, um die deutlich erkennbaren Missstände im Sinne einer verkehrssicheren Stadt und eines gemeinschaftlichen Miteinanders zu beseitigen.

Tom Høyem | Thomas H. Hock | Annette Böringer | Karl-Heinz Jooß

 

Umsetzung des „Merkblatt der Stadt Karlsruhe für Sharing-Anbieter von Elektro-Tretrollern und sonstigen Elektrokleinstfahrzeugen im Free-Floating Betrieb“