1. Die Stadtverwaltung prüft, ob eine Umgestaltung von bereits bestehenden Hundeauslaufflächen in umzäunte Hundegärten in Karlsruhe möglich ist.

2. Die Stadtverwaltung evaluiert hierfür u.a. die Auslaufflächen an der Hochschule für Musik im Otto-Dullenkopf-Park, in Mühlburg (Sonnenstraße), in Knielingen (Egon-Eiermann-Allee), in der Oststadt (Viktor-Prießnitz-Straße) und in der Weststadt (Ludwig-Marum-Straße/Seldeneckstraße).

 

Sachverhalt / Begründung:

In der Stadt Karlsruhe leben rund 9.000 Hunde. Derzeit gibt es 18 ausgewiesene Hundeauslaufflächen, auf denen keine Leinenpflicht besteht. Kinder, Jugendliche, Erholungssuchende, Freizeitsportler*innen und Radfahrer*innen nutzen parallel die an die Auslaufflächen angrenzenden (Grün-)Flächen und/oder die Spielplätze. Häufig sind die Auslaufflächen auch Durchgänge oder Abkürzungen und sind eingeschlossen von Radwegen. Hierdurch entstehen zwangsläufig Interessenskonflikte und Beschwerden, die oftmals in ortspolizeilichen Anzeigen münden. Um hierbei allen Interessensgruppen Rechnung tragen zu können, sollte deshalb auch über umzäunte Areale für Hunde nachgedacht werden.
Zahlreiche Hundebesitzer wünschen sich für eine tiergerechte Haltung Auslaufflächen, um ihren Hunden ohne Leinenzwang einen artgemäßen Sozialkontakt und eine gesunde Verhaltensentwicklung bieten zu können, aber ebenso Grünbereiche mit Umzäunung. Diese sog. „Hundegärten“ könnten dann mit fest installierten und/oder mobilen Agility- und Spielgeräten für große und kleine Hunde, Hundekotbeutelboxen, Abfalleimern sowie mit Sitzgelegenheiten für die Hundebesitzer ausgestattet werden. Die Mindestgröße sollte bei ca. 2.000 qm liegen. Als Schutzeinrichtung kann eine feste (Holz-)Umzäunung oder – ökologisch wertvoller – eine Umzäunung mit dichten Sträuchern oder Gebüschen dienen, was von den Hunden als Sperre erkannt und akzeptiert wird.
Um nicht neue Flächen in öffentlichen Grünanlagen als Hundegärten suchen und umwidmen zu müssen, können eine oder mehrere bestehende Hundeauslaufflächen als Hundegärten umgestaltet werden. Die o.g. Möglichkeiten eignen sich zum Beispiel sehr gut hierfür. Diese Auslaufflächen werden von den Hundebesitzern angenommen und sind sowohl zu Fuß als auch mit dem Auto gut erreichbar. Öffentliche Parkplätze sind vorhanden. Ein weiterer Vorteil ergibt sich durch deren Lage abseits von Wohnbebauung und Spielplätzen.

Unterzeichnet von:
Tom Høyem (FDP-Fraktionsvorsitzender)
Friedemann Kalmbach (stellv. FW/FÜR-Fraktionsvorsitzender)

 

Einrichtung eines öffentlichen „Hundegartens“ in Karlsruhe