Interfraktioneller Antrag

1. Über die Tagesordnungspunkte 14 und 15 der Gemeinderatssitzung vom 27.07.2021 wird auf Grundlage der korrekten rechtlichen Auslegung des Verpackungsgesetzes (VerpackG, s. insbesondere §22) und vollständiger Vorlage aller Informationen nochmals neu beraten und abgestimmt.

2. Die Gesetzesgrundlage wird hierbei nochmals genau mit den Betreibern Dualer Systeme (BDS) auf Ausgestaltungsspielräume für den Stadtkreis Karlsruhe hin überprüft und Möglichkeiten der bereits bestehenden gemeinsamen Sammlung von Leichtverpackungen (LVP) und sogenannten „stoffgleichen Nichtverpackungen“ (SNVP) aufgezeigt und ausgearbeitet.

 

Sachverhalt / Begründung:

Das jetzige Abholsystem der Karlsruher Wertstofftonne, welches die gemeinsame Sammlung von Leichtverpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen ermöglicht, soll ab 1. Januar 2023 von einem dualen Konzept abgelöst werden, das eine Einteilung in ein Hol- und Bringsystem vorsieht. Die Abfallentsorgung gehört zu den Pflichtaufgaben der Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg und ist für die Einwohnerinnen und Einwohner, die für diesen kommunalen Service auch Gebühren entrichten, unverzichtbar. Ein eigenständiges Entsorgen stoffgleicher Nichtverpackungen auf den wenigen Wertstoffhöfen in Karlsruhe stellt insbesondere für ältere und für mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger neue Hürden und Abhängigkeiten dar. Zudem hinterlässt es erhebliche Zweifel am ökologischen und ökonomischen Mehrwert sowie an der zielführenden Steigerung eines sensibilisierten Bewusstseins von Produktion, Verbrauch, Entsorgung und Vermeidung von Müll. Bereits der Landkreis Karlsruhe konnte schlüssig darlegen, dass die Fortführung des bisherigen gemeinsamen Systems auch bei hoher Fehlwurfquote wirtschaftlicher ist (https://www.landkreis-karlsruhe.de/PDF/06052021_TOP_013.PDF?ObjSvrID=3051&ObjID=2817&ObjLa=1&Ext=PDF&WTR=1&_ts=1620375223) und stimmte deshalb für die Beibehaltung im Kreistag. Trotz der Berücksichtigung unterschiedlicher Bedingungen für die Verhandlungen mit den Betreibern Dualer Systeme (BDS) und verschiedener Verhandlungspartner gilt als verbindliche Grundlage das „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz – VerpackG)“ vom 1. Januar 2019, das die jetzige Sammlungsform eindeutig zulässt und diese Ausgestaltungsmöglichkeiten den Kommunen weiterhin einräumt (https://www.gesetze-im-internet.de/verpackg/VerpackG.pdf, siehe insbesondere §22). Da die Abstimmungen über TOP 14 und 15 der Gemeinderatssitzung vom 27.07.2021 auf nicht vollständigen und korrekten Kernaspekten und Hintergrundinformationen beruhten, waren die Entscheidungen zu dieser wichtigen Frage noch nicht abstimmungsreif. Daher sollten dem Gemeinderat als zuständiges demokratisch gewähltes Gremium für die Stadt Karlsruhe auf Basis des richtigen und vollumfänglichen rechtlichen Rahmens die Beschlussvorlagen nochmals neu zur Abstimmung vorgelegt werden, da der Entschluss vom 27.07.2021 zu früh und unter zunächst falschen Annahmen herbeigeführt wurde.

 

Unterzeichnet von:

Tom Høyem, Thomas H. Hock und FDP-Fraktion
Tilman Pfannkuch, Sven Maier und CDU-Fraktion
Lüppo Cramer und KAL/Die PARTEI-Fraktion
Friedemann Kalmbach, Jürgen Wenzel und FW|FÜR-Fraktion

 

Neuabstimmung über TOP 14 und 15 der Gemeinderatssitzung vom 27.07.2021