1. Gibt es in den Behörden, deren Mitarbeitende Entscheidungen von existenzieller Bedeutung für Besucherinnen und Besucher treffen müssen, wie z.B. die Ausländerbehörde oder Bereiche der Sozial- und Jugendbehörde, die zeitliche Option für regelmäßige Team-Sitzungen?

 

2. Wäre in zeitlicher und finanzieller Hinsicht die Organisation einer externen Supervision für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglich?

 

Sachverhalt / Begründung:

Die Anforderungen an die Mitarbeitenden der städtischen Behörden sind vielfältig und häufig persönlich sehr belastend. Unzufriedenheiten der Besucherinnen und Besucher können zudem nicht vermieden werden. Nicht alle Mitarbeitenden können die notwendige Resilienz hierfür mitbringen. Um zu hohe Fluktuation und Frustration zu vermeiden, sollte Zeit für Supervision eingeräumt und ggf. auch Geld für externe Beratung oder Coaching zur Verfügung gestellt werden.

 

Tom Høyem | Thomas H. Hock | Annette Böringer | Karl-Heinz Jooß

 

Supervision in Behörden