1. Die Stadtverwaltung berichtet in halbjährlichen Abständen im Hauptausschuss über die Umsetzung von im Gemeinderat verabschiedeten Beschlüssen.

2. Bei der Berichterstattung informiert die Stadtverwaltung über die vollständige Umsetzung von Beschlüssen sowie über eventuelle Ausführungsprobleme, Verzögerungen, Nachbesserungs- und Beschleunigungsprozesse und anvisierte Umsetzungszeiträume.

3. Hinsichtlich besserer Transparenz führt die Stadtverwaltung auf der Website der Stadt ein einfaches Anzeigesystem ein, auf dem der Bearbeitungsstand der im öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzungen getroffenen Entscheidungen eingesehen werden kann.

 

Sachverhalt / Begründung:

Gemäß der Gemeindeordnung Baden-Württemberg hat „Der Gemeinderat […] nach § 24 Abs. 1 Satz 3 die Ausführung seiner Beschlüsse zu überwachen und die Gemeindeverwaltung zu kontrollieren“. Um die Umsetzungsschritte von Entscheidungen des Gemeinderats transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten, sollte die Stadtverwaltung daher in halbjährlichen Abständen im Hauptausschuss über die Ausführung von verabschiedeten Beschlüssen berichten und über eventuelle Probleme informieren. Zudem können dann auch Lösungen aufgezeigt und besprochen werden. Darüber hinaus sollte auf der Website der Stadt Karlsruhe ein einfaches System eingeführt werden, mit welchem die Karlsruherinnen und Karlsruher den Bearbeitungsstand der im öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzungen getroffenen Beschlüsse einsehen und verfolgen können. Dieses Verfahren wäre beispielsweise mit einem digitalen Ampelsystem wie in den Städten Oranienburg und Coburg oder anderen Anzeigeinstrumenten realisierbar, die zu einer verbesserten Transparenz und Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger beitragen.
Damit diese im Gemeinderat mit mehrheitlicher Zustimmung herbeigeführten Abstimmungsergebnisse weder an Wirkung noch an Geltung verlieren, müssen Kontrollmechanismen bestehen, die für alle Beteiligten einen verbindlichen und gesicherten Stellenwert einnehmen. Diese Instrumente der regelmäßigen Berichterstattung im Hauptausschuss sowie einer klaren Einsicht in den Umsetzungsstatus von Beschlussvorlagen und Anträgen steigern die Glaubwürdigkeit der tatsächlichen, zuverlässigen und zeitnahen Ausführung demokratisch getroffener Entscheidungen und erhöhen die gesellschaftliche Akzeptanz und Legitimation kommunalpolitischer Einrichtungen und Prozesse.

Weitere Erläuterungen erfolgen in mündlicher Form.

 

Unterzeichnet von:

Tom Høyem, Annette Böringer, Thomas H. Hock, Karl-Heinz Jooß

 

Kontrolle und Transparenz bei der Ausführung von Gemeinderatsbeschlüssen