1. Die Stadtverwaltung legt einen Vorschlag zur Entscheidung des Gemeinderats vor, der die Vergütung in der selbstständigen Kindertagespflege dem jeweils aktuellen Stundensatz des Mindestlohns gleichsetzt und bei Urlaubs-/Krankheits- und Fortbildungstagen die gleichen Bedingungen wie bei städtischen Angestellten vorsieht.

 

2. Die Stadtverwaltung prüft die grundsätzliche Umstellung der Tageskinderpflege, sodass Tagesmütter fortan nicht mehr (nebenberuflich) selbstständig arbeiten müssen, sondern abhängig von der Entscheidung der Tagesmütter ebenso bei der Stadt Karlsruhe sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden können und legt dies dem Gemeinderat zur Entscheidung vor.

 

 

Sachverhalt / Begründung:

Der Bedarf an Kindertagespflegestellen bzw. Kindertageseinrichtungen in Karlsruhe ist nach wie vor ungebrochen hoch. Während man bei den Kindertageseinrichtungen auf die Gewinnung von Erzieher*innen angewiesen ist, stellt sich die Situation im Bereich der Kindertagespflege etwas anders dar.

In der Regel arbeiten die sog. Tagesmütter hier als nebenberuflich Selbstständige und werden über die sog. Pflegeerlaubnis durch die SJB legitimiert bzw. die WJH finanziert. Dabei orientiert sich der Vergütungssatz pro Stunde und Kind an den Empfehlungen des KVJS und beträgt in der Stadt nach der letzten Erhöhung um 0,50 EUR im Jahr 2019 derzeit maximal 7 EUR. Dieser Satz liegt damit zwar 0,50 EUR über der Empfehlung entspricht aber gerade etwas mehr als der Hälfte des gesetzlich beschlossenen Mindestlohns und erscheint nicht hinreichend, um die Aufnahme einer solchen Tätigkeit attraktiv zu gestalten. Die Tagesmütter müssen davon sowohl ihre Betriebskosten, die Verpflegung der Kinder, die Ausstattung mit Spiel- und Bastelmaterial als auch noch ihre anfallenden Versicherungsbeiträge bezahlen. Darüber hinaus erweckt diese Selbstständigkeit den Eindruck einer Scheinselbstständigkeit, da die derzeitigen Bedingungen zur Aufrechterhaltung der Pflegeerlaubnis weitgehende Vorgaben bezüglich der konkreten Ausübung und deren Finanzierung machen (Erstellung von Qualitätskonzepten außerhalb der vergüteten Zeit, verpflichtende Zahl an Fortbildungen pro Jahr, Bezahlung ab einer bestimmten Anzahl an Krankheitstagen des Kindes durch die Eltern etc.).

Ein höherer Vergütungssatz ist derzeit nur über eine private Zuzahlung durch die Eltern zu erreichen, welche wiederum sozial bzw. finanziell schwächer gestellte Familien unangemessen benachteiligt. Ebenso muss die Bezahlung bei Überschreitung der Krankheitstage des Kindes durch die Tagesmütter bei den Eltern eingefordert werden.

Die Entscheidung über die Höhe der Vergütung und den Umfang der Leistungen liegt beim Gemeinderat (§8b KiTaG vom 19.03.2009) und könnte daher ein weiterer Schritt sein, um die Aufnahme einer Tagesmuttertätigkeit in Karlsruhe im Sinne aller Beteiligten ansprechender zu gestalten.
Im Übrigen entspricht dies auch der Forderung des Landesverbandes Kindertagespflege Baden-Württemberg e.V. aus dem Jahr 2018.

Weitere Erläuterungen erfolgen in mündlicher Form.

 

 

Unterzeichnet von:

Tom Høyem, Annette Böringer, Thomas H. Hock, Karl-Heinz Jooß

 

Weitgehende Gleichstellung der Karlsruher Tagesmütter mit den Erzieher*innen in städtischen Kindertageseinrichtungen