1. Die „Verlängerung der Erweiterung der Nutzung von Außenbestuhlungsflächen (u.a. Heizstrahler)“ wird über den 31. Oktober 2022 hinaus bis zum 30. September 2023 genehmigt.

 

2. Bis zur Gemeinderatssitzung am 18. Juli 2023 wird dem Stadtrat eine abstimmungsfähige Beschlussvorlage vorgelegt, in der eine dauerhafte Nutzung der Außenbestuhlungsflächen ermöglicht wird.

 

 

Sachverhalt / Begründung:

Die erweiterten Sondernutzungsmöglichkeiten für die Karlsruher Gastronomie laufen am 31. Oktober 2022 aus. Es liegt zum jetzigen immer noch kein belastbares Konzept seitens der Stadtverwaltung vor, mit dem den jeweiligen Betreiberinnen und Betreibern Planungssicherheit sowie eine tragbare Perspektive aufgezeigt werden kann. Um nun genügend Zeit für die Erstellung einer verlässlichen Ausarbeitung einräumen zu können, sollte die Erweiterung der Nutzung von Außenbestuhlungsflächen bis zum 30. September 2023 verlängert werden. Damit größere Investitionen für die Gastronominnen und Gastronomen möglich sind, erwartet die FDP-Fraktion eine zukunftsfähige Dauerlösung für die Gaststättenbranche in Karlsruhe.
Da sowohl die Corona-Zahlen in der jetzigen Herbst-/Wintersaison als auch die Energiepreise aufgrund der aktuellen politischen Lage stark ansteigen, sind die gastronomischen Betriebe in ihrer Existenz weiterhin bedroht. Nach wie vor müssen zahlreiche Gastronominnen und Gastronomen ihre Corona-Ausfälle der vergangenen beiden Pandemiejahren kompensieren, ohne mit großem Gewinn rechnen zu können. Hinzu kommen die bald beginnenden Baumaßnahmen in der Kaiserstraße, die einen weiteren Unsicherheitsfaktor hinsichtlich der Innenstadt als Anziehungspunkt für Stadtbesuchende darstellen. Die Sorge der Menschen vor Ansteckung ist hierbei in der Außengastronomie wesentlich geringer als in abgeschlossenen Innenraumbereichen und die Gaststättenbranche konnte und kann mit der Bewirtung von mehr Gästen auf Außenplätzen mehr Personal beschäftigen. Zudem führt eine florierende vielseitige Gastronomie im Sinne aller auch zu einem erhöhten Gewerbesteueraufkommen.
Ganz unabhängig von der wirtschaftlichen Betrachtungsweise muss festgehalten werden, dass eine gut gestaltete Außengastronomie für den Lebenswert in der Stadt von hoher und weiter zunehmender Bedeutung ist – und zwar in allen Stadtteilen, insbesondere an den jeweils zentralen Plätzen und Bereichen. Das Verhalten der Menschen folgt den klimatischen Veränderungen. Die sommerlichen Tage nehmen zu und der Wunsch nach Bewirtung im Freien wächst. Punktuellen Lärmbelästigungen von Anwohnerinnen und Anwohnern kann und muss mit den üblichen Ordnungsmitteln begegnet werden.
Was im Sinne der Gastronomie notwendig ist, liegt auch im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Dieser Trend ist unumkehrbar und darauf muss die Stadtpolitik möglichst frühzeitig und mit langfristiger Perspektive reagieren.

 

 

Unterzeichnet von:

Tom Høyem, Annette Böringer, Thomas H. Hock, Karl-Heinz Jooß

 

 

Verlängerung der Erweiterung der Nutzung von Außenbestuhlungsflächen (u.a. Heizstrahler) bis zum 30. September 2023