Die Mehrheit des Gemeinderats stimmte einer weiteren Sondernut-zung für die Außengastronomie zu und trug der Stadtverwaltung auf, ein dauerhaftes Konzept zu erar-beiten.

 

Die Mehrheit des Gemeinderats stimmte einer weiteren Sondernutzung für die Außengastronomie zu und trug der Stadtverwaltung auf, ein dauerhaftes Konzept zu erarbeiten. Die Grundeinstellung von Teilen der Verwaltung lässt mich jedoch ärgerlich werden. Es gibt einen Ermessensspielraum und wenn der geschundenen Karlsruher Gastronomie geholfen werden kann, dann müssen wir dies auch tun! Die Corona-Krise hat viele Betriebe stark belastet, die steigenden Energiekosten tun ihr Übriges. So viele Betriebe haben schon aufgeben müssen, auch in der Innenstadt. Es kann seitens der Stadtverwaltung nicht die Behauptung aufgestellt werden, man könne aus rechtlichen Gründen keine Sondernutzung auf den Flächen erlauben, weil diese nicht gänzlich dem Gemeingebrauch entzogen werden dürfen. Ja, das werden sie doch gar nicht! Lediglich für ein halbes Jahr soll die Verwendung möglich sein. Das ist doch wie die Nutzung von Verkehrsflächen auf der Kaiserstraße oder am Marktplatz für Bewirtung, Kleiderständer u.v.m.. Das gab die Verwaltung in ihrer Stellungnahme sogar selbst zu. Und was ist mit den Gewerbetreibenden, z.B. an der Ecke Ritter- und Gartenstraße, denen öffentlicher Straßenraum das ganze Jahr zur Verfügung gestellt wird? Handelt die Stadtverwaltung da vorsätzlich rechtswidrig? Ich bin gespannt, ob unser OB wirklich Widerspruch einlegen wird, wie er es ankündigte. Die FDP-Fraktion sieht diesem gelassen entgegen, denn es ist sicher kein Ermessensfehlgebrauch, wenn wir uns an die Seite der Gastronomen in unserer Heimatstadt stellen.

 

 

Karl-Heinz Jooß
Stadtrat
FDP-Fraktion