Eignet sich die Sanierung des Kulturdenkmals „Rheinstrandbad Rappenwört“ für das Denkmalschutz-Sonderprogramm XII des Bundes und würde die Stadtverwaltung einen entsprechenden Antrag einreichen?

 

Sachverhalt / Begründung:

Das Rheinstrandbad Rappenwört ist ein Karlsruher Kulturdenkmal, das bereits seit 1929 besteht und nicht nur für die Stadtgesellschaft, sondern für die Menschen aus der gesamten Region eine große Bedeutung hat. Seit Jahren erfüllt der denkmalgeschützte und landschaftlich einzigartig angelegte Ort nicht mehr die Mindestanforderungen eines für die Besucherinnen und Besucher ausreichend sicher und modern ausgestatteten Bades. Sanierung und Bestandssicherung sollten deshalb schnellstmöglich angegangen werden.
Da die städtische Haushaltslage derzeit kaum finanziellen Spielraum zulässt, könnte diese wichtige Sanierung mithilfe von Fördermitteln des Denkmalschutz-Sonderprogramms XII des Bundes umgesetzt werden (Denkmalschutz (bundesregierung.de). Die Denkmalpflege und der Erhalt des historischen Bades für die Menschen stünden hierbei im Vordergrund der Bewerbung für das Programm.

 

Tom Høyem | Thomas H. Hock | Annette Böringer | Karl-Heinz Jooß

 

Sanierung des Rheinstrandbades Rappenwört mithilfe des Denkmalschutz-Sonderprogramms XII