Anfrage

1. Wie viele Vereinbarungen bzw. Verträge ist die Stadt Karlsruhe mit Anbietern von E-Scootern bereits eingegangen?
2. Wo und in wie vielen Karlsruher Stadtteilen ist Anbietern von E-Scootern das Aufstellen im öffentlichen Raum erlaubt?
3. Gibt es für die Anbieter eine Vorgabe, wo die Nutzer der Roller diese nach Beendigung der Fahrt abstellen dürfen und wo nicht?
4. Falls es so eine Vorgabe gibt, wer überwacht die Einhaltung?

 

Sachverhalt / Begründung:

E-Scooter gehören mittlerweile auch zum Innenstadtbild von Karlsruhe. Für kurze Strecken und ohne lange Parkplatzsuche sind sie dabei zu beliebten Fortbewegungsmitteln geworden. Individuelle und bedürfnisorientierte Beförderungsmöglichkeiten sind für alle Karlsruher Bürgerinnen und Bürger wünschenswert. Wie andere Fahrzeuge jedoch auch dürfen die elektrobetriebenen Roller nicht zur Behinderung der übrigen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer werden bzw. sie sollten keine Hindernisse durch willkürliches Abstellen auf Gehwegen etc. sein. Daher sollte mehr Transparenz im Hinblick auf die E-Scooter-Situation in Karlsruhe geschaffen werden.

 

Tom Høyem | Thomas H. Hock | Annette Böringer I Karl-Heinz Jooß

 

Anfrage_E-Scooter.pdf