1. Plant die Stadt Karlsruhe eine aufkommensneutrale Umsetzung über die kommunalen Hebesätze? Falls nein, warum nicht?

2. Welche Stadtteile werden durch das Bodenwertmodell aus Sicht der Stadtverwaltung stärker belastet und welche nicht?

3. Wie bewertet die Verwaltung, dass die Gebäudefläche nicht in das Bodenwertmodell einfließt und wie schätzt die Verwaltung die Belastung für Ein- und Zweifamilienhäuser ein?

4. Wie hoch plant die Stadtverwaltung die Hebesätze für die Grundsteuer anzusetzen? Wird eine öffentlich einsehbare Musterrechnung vorgelegt? Falls nein, warum nicht?

5. Welche Folgen für den Wohnungs- und Immobilienmarkt allgemein erwartet die Verwaltung durch die Grundsteuernovelle und die Umsetzung in Karlsruhe?

6. Ergeben sich aus Sicht der Stadtverwaltung Auswirkungen auf die Arbeit oder die Besetzung des Gutachterausschusses durch die neue Gesetzesgrundlage?

Sachverhalt / Begründung:

Am 4. November 2020 beschloss der baden-württembergische Landtag das Landesgrundsteuergesetz. Im Modell der grün-schwarzen Koalition wird eine Bodenwertorientierung eingeführt, wobei jedoch die Gebäudefläche nicht mit in die Bemessungsgrundlage einfließt. Dies könnte selbst bei einer aufkommensneutralen Umsetzung in den Kommunen zu massiven Mehrbelastungen für die Bürgerinnen und Bürger führen. Insbesondere Familien mit Kindern bzw. Ein- und Zweifamilienhäuser werden perspektivisch durch dieses Modell benachteiligt. Auch werden unterschiedliche Auswirkungen in den Stadtteilen erwartet, je nach Entwicklung des Bodenwerts in den letzten Jahrzehnten. Die Umsetzung dieser Grundsteuernovelle wird also für die Bürgerinnen und Bürger in Karlsruhe spürbare Konsequenzen haben, weshalb wir o.g. Fragen stellen.

Tom Høyem | Thomas H. Hock | Annette Böringer | Karl-Heinz Jooß

Umsetzung des Landesgrundsteuergesetzes in Karlsruhe