Änderungsantrag

 

Der Gemeinderat möge beschließen:

Die Beschlussvorlage auf Seite 4 der Hauptvorlage wird wie folgt geändert:

Mitglieder des Betriebsrates werden zu bestimmten Tagesordnungspunkten als Sachverständige oder Auskunftspersonen auf Wunsch des Aufsichtsrates hinzugezogen.

Sachverhalt / Begründung:

Wie in der Vorlage unter B.2 zu lesen ist, könnte damit „…die Einbindung bei Tagesordnungspunkten, die das Personal direkt betreffen, […] erreicht werden. In den städtischen Gesellschaften kann von einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Geschäftsführung und Personalvertretung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes ausgegangen werden. Es findet ein regelmäßiger Austausch zwischen Geschäftsführung und Personalvertretung statt, sodass die Personalvertretung auch außerhalb der Gremiensitzungen eng in die Entwick-lung des Unternehmens eingebunden ist.
Das Hinzuziehen eines Mitglieds des Betriebsrates als Sachverständiger oder Auskunftsperson ist bei allen Gesellschaften umsetzbar.“
Hierdurch werden Transparenz und Vertrauen bei Beibehaltung unterschiedlicher Aufgabenstellungen gefördert.

 

Unterzeichnet von:

Annette Böringer und Tom Høyem

 

Änderungsantrag zu TOP 16 „Betriebsratsmitglieder als Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten in allen Aufsichtsräten städtischer Gesellschaften“