Antrag

Der Gemeinderat beschließt die „Verlängerung der Erweiterung der Nutzung von Außenbestuhlungsflächen (u.a. Heizstrahler)“ über den 31. März 2022 hinaus für ein weiteres Jahr bis zum 31. März 2023.

 

Sachverhalt / Begründung:

Die Gastronomie gehört zu den wirtschaftlichen Teilbereichen, der am stärksten unter der seit nunmehr zwei Jahren andauernden Corona-Pandemie leidet. Für Karlsruhe und seine Menschen stellen die gastronomischen Betriebe nicht nur wichtige Bestandteile des gesellschaftlichen Lebens dar, sie tragen auch zur Attraktivität der Fächerstadt sowie zum gesamtstädtischen Finanzaufkommen bei. Ein (weiterer) Schwund des Karlsruher Gaststättengewerbes aufgrund der Folgen der Coronakrise muss deshalb verhindert werden.
In den Sommermonaten konnten die Bars und Restaurants insbesondere mithilfe verschiedener außengastronomischer Bewirtungsmöglichkeiten bestehen und dem Schutz ihrer Gäste so Rechnung tragen. Die Umwandlung von Parkplätzen für die Außenbestuhlung, der Einsatz von Heizpilzen bei Bedarf und andere kreative Lösungen sind hierbei wichtige Rettungsanker für die Gastronomen in dieser Zeit. Deshalb sollten angesichts der zunächst noch unbestimmten Lage diese Möglichkeiten der Gaststättenbranche weiterhin eingeräumt werden.
Um nach wie vor schnelle, unbürokratische und kostengünstige Hilfe leisten zu können, sollte deshalb der Beschluss des Gemeinderats vom 14.12.2021 mit der „Erweiterung der Nutzung von Außenbestuhlungsflächen (u.a. Heizstrahler)“ verlängert werden. Nur so kann der Erhalt der vielfältigen Karlsruher Gastronomielandschaft gewährleistet und den Betreiberinnen und Betreibern eine tragbare Perspektive aufgezeigt und gegeben werden.

 

Unterzeichnet von:

Tom Høyem, Annette Böringer, Thomas H. Hock, Karl-Heinz Jooß

 

Verlängerung der Erweiterung der Nutzung von Außenbestuhlungsflächen (u.a. Heizstrahler) bis zum 31. März 2023