Temporäre Verwendung von Heizpilzen in der Karlsruher Außengastronomie und Verlängerung der Sondernutzungsgebührensatzung

Insbesondere die Gastronomie ist durch die derzeitige Corona-Krise stark von Umsatzverlusten und Existenzängsten betroffen. Da viele Gäste immer noch Hemmungen und Bedenken haben, sich längere Zeit in geschlossenen Räumen mit anderen Menschen aufzuhalten, sollte es den Bürgerinnen und Bürgern auch in den anstehenden kälteren Herbst- und Wintermonaten möglich sein, die Außenbewirtung zu nutzen. Trotz des Verbots in Karlsruhe könnte in diesem speziellen Jahr durch eine temporäre Erlaubnis der Aufstellung von Heizstrahlern eine ökologisch verantwortbare Ausnahmesituation geschaffen werden, die der Karlsruher Gastronomie und ihren Gästen in der Wintersaison zu einer annähernden Normalität verhilft.