Interfraktioneller Änderungsantrag zur Vorlage 2023/1200 (Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste))

 

Die ab 1. Januar 2024 geltenden Bestimmungen für den Christkindlesmarkt werden dahingehend geändert, dass eine Gebührenerhöhung für Verkaufsstände mit Speisen, Getränken und Süßwaren um maximal 10 % vorgenommen wird.

 

 

Sachverhalt / Begründung:

Eine Neuberechnung der Kostendeckungsgrade bei den Märkten und Volksfesten ist nachvollziehbar und verständlich, jedoch ist eine massive Gebührensteigerung für Verkaufsstände auf dem Karlsruher Christkindlesmarkt, die nicht-alkoholische und alkoholische Getränke, Speisen und Süßwaren anbieten, nicht verhältnismäßig. Die höheren Kosten werden zwangsläufig auf die Besucherinnen und Besucher umgelegt, für die ein Verzehr auf dem beliebten Weihnachtsmarkt dann noch teurer wird. Für viele Menschen ist ein Besuch auf dem Christkindlesmarkt dann gar nicht mehr möglich. Neben der sozialpolitischen Problematik hinsichtlich der gesellschaftlichen Teilhabe insbesondere in Zeiten der allgemeinen Teuerung stellt sich zudem die Frage der wirtschafts- und tourismuspolitischen Zielführung dieser Maßnahme, da die Attraktivität der Weihnachtsstadt Karlsruhe mit Synergieeffekten für die gesamte Innenstadt einhergeht.
Daher lehnen die Antragsstellenden die geplante Gebührenerhöhung in den Bereichen (nicht-alkoholische und alkoholische) Getränke, Speisen und Süßwaren ab und beantragen hier eine Gebührensteigerung ab 2024 um maximal 10 %.

 

Unterzeichnet von:
Tom Høyem und Thomas H. Hock für die FDP-Fraktion
Petra Lorenz für die FW|FÜR Fraktion

 

 

Gebührenerhöhung um maximal 10 % in den Bereichen Speisen, Getränke und Süßwaren auf dem Karlsruher Christkindlesmarkt ab 2024