Eine Chance für den Karlsruher Christkindlesmarkt

Die Geltungsdauer der Corona-Verordnung wurde von der Landesregierung Baden-Württemberg verlängert. So gilt auch noch bis zum 31. Oktober 2020 das Verbot von Großveranstaltungen mit über 500 Menschen. Wenn diese Regelung darüber hinaus besteht, betrifft dies in hohem...